Welche Leistungen zahlt die Pflegekasse? Von Pflegegeld über Entlastungsbetrag bis Wohnraumanpassung – die wichtigsten Töpfe einfach erklärt.
Pflege kostet Geld – aber niemand muss das allein stemmen. Mit einem anerkannten Pflegegrad stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu. Hier ein verständlicher Überblick über die wichtigsten Töpfe und wofür Sie sie nutzen können.
Pflegegeld
Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere private Personen sichergestellt wird. Es wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden – etwa als Anerkennung für pflegende Angehörige.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen finanzieren die Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes. Wird der volle Betrag nicht ausgeschöpft, kann ein anteiliges Pflegegeld zusätzlich gezahlt werden (sogenannte Kombinationsleistung).
Entlastungsbetrag
Jeder Mensch mit Pflegegrad hat Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag. Dieser ist zweckgebunden und kann zum Beispiel für Betreuungs- und Hauswirtschaftsdienste oder die Tagespflege verwendet werden. Nicht genutzte Beträge können innerhalb des Jahres angespart werden.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Wenn die pflegende Person Urlaub macht oder krank wird, springt die Verhinderungspflege ein. Die Kurzzeitpflege deckt eine vorübergehende vollstationäre Betreuung ab, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Beide Leistungen lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen miteinander kombinieren.
Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnraum
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z.B. Handschuhe, Desinfektion) als monatliche Pauschale
- Technische Hilfsmittel wie Pflegebett oder Rollstuhl, meist leihweise
- Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, etwa einen barrierefreien Badumbau oder einen Treppenlift
So holen Sie das Maximum heraus
Viele Familien lassen Geld liegen, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen. Ein kostenloser Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI hilft, alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Prüfen Sie regelmäßig, ob ein höherer Pflegegrad gerechtfertigt ist – mit ihm steigen auch die Leistungen.

